Regionalbudget

Regionalbudget - Förderung von Kleinprojekten

Förderaufruf - Regionalbudget 2025

Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte


Der ILE-Zusammenschluss MainLand Allianz hat für das Jahr 2025 beim Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) die Förderung eines Regionalbudgets nach den Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) in Höhe von 50.000 EUR beantragt. Im Falle der Bewilligung durch das ALE erfolgt die Förderung nach den Bestimmungen der Maßnahme 9.0 Regionalbudget im Förderbereich 1 „Integrierte Ländliche Entwicklung“ (ILE) des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) in der jeweils geltenden Fassung.

Der ILE-Zusammenschluss MainLand Allianz ruft unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch das ALE und unter Berücksichtigung der nachfolgend genannten Bedingungen zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets auf.


Dieser Aufruf umfasst ausschließlich Anfragen auf Förderung von Kleinprojekten, die unter Berücksichtigung

· der Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung, attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen,

· der Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung,

· der Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes,

· der Anpassung an den Klimawandel,

· der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme,

· der demografischen Entwicklung sowie

· der Digitalisierung

den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Natur-räume zu sichern und weiterzuentwickeln.

Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtkosten 20.000 EUR nicht übersteigen. Zu beachten ist, dass alle den Zweck der Förderung erfüllenden förderfähigen Ausgaben eines Projekts diese Höchstgrenze nicht überschreiten dürfen. Andernfalls kann ein Vor-haben nicht mehr als Kleinprojekt gewertet werden. In einem Aufruf kann pro Projekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähi-gen Gesamtausgaben ist nicht zulässig.


Voraussetzungen: Gefördert werden nur Kleinprojekte mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Als Maßnahmenbeginn ist grundsätzlich bereits die Abgabe einer verbindli-chen Willenserklärung zum Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrags bzw. auch der Materialkauf für die beantragte Maßnahme zu werten.

Bei Vorhaben zur Förderung von wirtschaftlichen Tätigkeiten sind die Bestimmungen der EU zu De-minimis-Beihilfen für den Bereich Gewerbe zu beachten.


Fördergegenstand: Förderfähig sind beispielsweise Kleinprojekte zur

a) Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements,

b) Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene,

c) Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,

d) Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung,

e) Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen,

f) Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.

Das Kleinprojekt muss so rechtzeitig umgesetzt werden, dass der Durchführungs-nachweis bis spätestens 01.10.20___ [Jahr, für das das Regionalbudget bewilligt wurde] vorgelegt werden kann.


Zuwendungs- und Antragsberechtigte:

a) Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts,

b) natürliche Personen und Personengesellschaften.


Art und Umfang der Förderung: Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen förderfähigen Kosten abzüglich Preisnachlässe (Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 EUR und unter Berücksichtigung der im privatrechtlichen Vertrag (siehe unten) festgelegten maximalen Zuwendung. Soweit die Umsatzsteuer nach § 15 UstG als Vorsteuer abziehbar ist, gehört sie nicht zu den zuwendungsfähigen Ausgaben. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert.

Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen ist zulässig, soweit dies dort nicht ausgeschlossen ist. Zuwendungen und geldwerte Leistungen Dritter führen erst zu einer Kürzung der Zuwendung aus dem Regionalbudget, wenn die Summe aller Mittel die förderfähigen Gesamtkosten überschreitet. Eine zusätzliche Förderung über die Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) oder die Dorferneuerungsrichtlinien zum Vollzug der Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms (DorfR) ist nicht erlaubt. Eine Kombination der Fördermöglichkeiten des Regionalbudgets und des „Verfügungsrahmens Ökoprojekte“ einer Öko-Modellregion ist nicht möglich.

Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.

Antrags- und Auswahlverfahren: Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts dienen und im Gebiet des ILE-Zusammenschlusses liegen. Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt durch ein Entscheidungsgremium, das sich aus Vertretern regionaler Akteure zusammensetzt.


Kriterien zur Projektauswahl:

  1. Berücksichtigung von Natur-, Umwelt- und Klimaschutz: 3 Punkte
  2. Innovationskraft: 3 Punkte
  3. Fristigkeit des Projektes: 3 Punkte
  4. Zugänglichkeit des Projektes: 3 Punkte
  5. regionale Auswirkung des Projektes: 5 Punkte
  6. Initiierung, Umsetzung und Fortführung durch bürgerschaftliches Engagement: 6 Punkte
  7. Bonuspunkt 1: Beitrag zur Innenentwicklung: 1 Punkt
  8. Bonuspunkt 2: Schaffung eines Freizeitangebotes: 1 Punkt
  9. Bonuspunkt 3: Beitrag zur regionalen Wertschöpfung: 1 Punkt


Alle eingereichten Projektanträge werden auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft und anhand der genannten Auswahlkriterien bewertet. Aus der Bewertung aller Projekte entsteht die Reihenfolge der zu unterstützenden Projekte im Rahmen des zur Verfügung stehenden Regionalbudgets.

Nach einer positiven Auswahlentscheidung wird ein privatrechtlicher Vertrag zwischen der verantwortlichen Stelle der ILE MainLand Allianz, der Stadt Dettelbach, und dem Träger des ausgewählten Kleinprojekts geschlossen, in dem die Umsetzungsmodalitäten geregelt werden.


Termine:

– Abgabe der Förderanfragen spätestens am: 30.11.2024

– Spätester Termin der Abrechnung mit der verantwortlichen Stelle des ILE-Zusammenschlusses (Vorlage des Durchführungsnachweises): 01.10.2025

Das erforderliche Antragsformular und das Merkblatt mit ergänzenden Hinweisen stehen im Internet-Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF) unter https://www.stmelf.bayern.de/foerde-rung/regionalbudget/index.html zur Verfügung.


Anfragen auf Förderung sind an folgende Adresse zu richten:

Stadt Dettelbach, z.Hd.: Veronika Endres Luitpold-Baumann-Straße 1, 97337 Dettelbach

Als Ansprechpartner steht zur Verfügung:

Veronika Endres, endres@mainlandallianz.de oder 0160 104 14 85


Formulare zum Download

Regionalbudget 2024

Alle Projekte vollständig umgesetzt

Bilder der umgesetzten Projekte folgen in Kürze.

Regionalbudget 2023

Alle Projekte vollständig umgesetzt

Bilder einiger bisher umgesetzter Projekte:

Auswahl durch Entscheidungsgremium erfolgt

Bis zum 31.03.2022 sind bei der ILE MainLand Allianz 24 Anträge für das Regionalbudget eingegangen. Davon kamen neun Anträge von Vereinen, einer von einer Privatperson und einer von einer Stiftung. Die restlichen 13 Anträge wurden von Gemeinden und von kirchlichen Einrichtungen gestellt. Das Entscheidungsgremium zeigte sich begeistert von der Resonanz, die im ersten Jahr erreicht werden konnte. Auch die Qualität einiger beantragter Kleinprojekte und das damit einhergehende ehrenamtliche Engagement beeindruckte. Im nächsten Jahr könnte die Nachfrage nach Fördermitteln sogar noch steigen, wenn die guten Beispiele aus diesem Jahr zur Nachahmung anregen.

Am 08. April haben sieben Vertreter über die Verwednung der 100.000€ Regionalbudget für das Jahr 2022 entschieden. Das Entscheidungsgremium setzt sich aus Gemeindevertretern, Vereinsvorständen und Privatpersonen zusammen. Verschiedene Interessengruppen sind hier vertreten und keine hat eine absolute Mehrheit.

Zwei Anträge haben die erfolrderlichen Kriterien nicht erfüllt und sind somit ausgeschieden. Von den 22 übirgen Anträgen wurden zwei gemeindliche Projekte auf die Nachrückliste gesetzt. Es konnten alle Anfragen von Vereinen und Privatpersonen entsprochen werden. Um die Marke von 100.000€ exakt zu erreichen, wurde lediglich die Förderung für drei größere Kleinprojekte (alle von öffentlichen Antragstellern) etwas gekürzt.

Alle Kleinprojekte müssen bis zum Herbst fertiggestellt bzw. umgesetzt sein. In Kürze kann an dieser Stelle dann schon von den ersten tolen Projekten berichtet werden!


Die ILE-ManagerInnen der ILEn im Landkreis Kitzingen bei der Übergabe der Förderbescheide durch das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken in Wässerndorf

von links: Teresa Öchsner (ILE Dorfschätze), Jürgen Keßler (Ehrenamtlicher Wässerndorf), Ingrid Reifenscheid-Eckert (Bürgermeisterin Willanzheim und Sprecherin der ILE Südost 7/22), Linda Schlereth (ILE Südost 7/22), Veronika Endres (ILE MainLand), Stefanie Dümig (ALE Unterfranken), Carina Hein (ILE Mainschleife) und Bastian Lange (ILE MainDreieck)

Share by: